Die wichtigsten Informationen zum Berüfsunfähigkeitsschutz für Schüler:innen.
Gerade für unsere Jüngsten ist es uns ein besonderes Anliegen, vorausschauend und verantwortungsvoll eine Versicherungslösung anzubieten, wenn das LEBEN einmal anders kommt als es gewünscht ist.
Kinder und Jugendliche verfügen meist über einen guten Gesundheitszustand. Die Anzahl der Vorerkrankungen ist im jungen Alter noch vergleichsweise gering. Außerdem werden riskobehaftete Hobbies von Jugendlichen meist noch nicht ausgeübt.
Beides schlägt sich in einer niedrigen Prämie nieder, die das ganze Berufsleben lang als Basis für den Versicherungsschutz fungiert.
Wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung für ein Kind oder Jugendlichen abgeschlossen, profitieren sie volllumfänglich vom selben Versicherungsschutz wie Berufstätige im bewährten Tarif EGO Top. Dieser Schutz bleibt auch dann aufrecht, wenn der Einstieg ins Berufsleben erfolgt ist. Es muss kein neuer Vertrag abgeschlossen werden, und die Prämien bleiben niedrig.
Weitere Details zu EGO Top finden Sie hier.
Schüler:innen die ein Studium oder eine Berufsausbildung aufnehmen oder erfolgreich beenden, können von dem Nachversicherungsgarantie-Ereignis bei erstmaliger Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit profitieren.
Bis zum Alter von 30 Jahren kann die BU-Rente bis auf 3.000 EUR monatlich erhöht werden, wenn eine Anfangsrente von 500 EUR monatlich vereinbart wurde. Die 100 %-Grenze der Nachversicherungsgarantie entfällt hier.
Diese Regelung gilt jetzt auch in der freien Phase.
Weitere Information zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler:innen finden Sie im Handout Risikoprüfung.
Ist eine BU bereits im Schulalter sinnvoll?
Ja, da für Schüler:innen noch kein staatlicher BU-Schutz besteht, ist es sinnvoll bereits in jungem Alter vorzusorgen.
Außerdem profitieren Schüler:innen auch im Erwachsenenalter von den niedrigen Prämien, während gleichzeitig alle Erhöhungsmöglichkeiten unverändert aufrecht bleiben. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist dabei nicht erforderlich.
Sollte sich die versicherte Person später für einen risikoreichen Beruf oder ein gefährliches Hobby entscheiden, oder sich der Gesundheitszustand verschlechtern, hat dies keine Auswirkungen auf den bestehenden Versicherungsschutz.
Bis zu welchem Alter kann EGO Top zum Schülertarif abgeschlossen werden?
Ab dem 10. Geburtstag kann ein Vertragsabschluss vorgenommen werden, voraussgesetzt, der/die Versicherte ist zur Zeit des Abschlusses an einer allgemeinbildenden Schule angemeldet.
Ein Höchstalter gibt es nicht. Eine Einstufung ist so lange möglich, wie der/die Schüler:in in einer Schule angemeldet ist. Die Schulzeit endet mit Bestehen der Abschlussprüfung, spätestens aber am Tag der Aushändigung des Abschlusszeugnisses.
Welche Schulformen können versichert werden?
Es können Schüler:innen der folgenden Schulformen versichert werden:
Ausnahme Schüler:innen eines Sportgymnasiums / Sporthauptschule: Diese Schüler:innen können während der Schulzeit nicht versichert werden und werden bis zur Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums zurückgestellt.
Es ist unerheblich, ob es sich um eine öffentliche oder eine private Schule handelt. Ausschlaggebend ist, ob der/die Schüler:in an einer allgemeinbildenden Schule ist.
Muss bei Schüler:innen eine Gesundheitserklärung abgegeben werden?
Grundsätzlich müssen Schüler:innen eine vollständige Gesundheitserklärung abgeben. Ein zusätzlicher Fragebogen für Schüler:innen ist nicht notwendig.
Um den Besonderheiten bei Schüler:innen gerecht zu werden, wurden in der Gesundheitserklärung zwei Ergänzungen aufgenommen.
Nähere Infos finden Sie im Handout Risikoprüfung
Muss bei Aufnahme eines Berufs dieser in der BU vermerkt werden?
Nein.
Was gilt bei Schüler:innen als Berufswechsel?
Für Schüler:innen gilt als Berufswechsel: