<>
Fenster schließen
Fenster schließen
Fenster schließen
Fenster schließen
Fenster schließen
Fenster schließen
Fenster schließen
Fenster schließen

EGO Top für Schüler

Die wichtigsten Informationen zum Berüfsunfähigkeitsschutz für Schüler:innen.

Gerade für unsere Jüngsten ist es uns ein besonderes Anliegen, vorausschauend und verantwortungsvoll eine Versicherungslösung anzubieten, wenn das LEBEN einmal anders kommt als es gewünscht ist.

EGO Top für Schüler – Rechtzeitig vorsorgen lohnt sich

Günstige Ausgangssituation

Kinder und Jugendliche verfügen meist über einen guten Gesundheitszustand. Die Anzahl der Vorerkrankungen ist im jungen Alter noch vergleichsweise gering. Außerdem werden riskobehaftete Hobbies von Jugendlichen meist noch nicht ausgeübt.

Beides schlägt sich in einer niedrigen Prämie nieder, die das ganze Berufsleben lang als Basis für den Versicherungsschutz fungiert.

Heute für die (berufliche) Zukunft vorsorgen

Wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung für ein Kind oder Jugendlichen abgeschlossen, profitieren sie volllumfänglich vom selben Versicherungsschutz wie Berufstätige im bewährten Tarif EGO Top. Dieser Schutz bleibt auch dann aufrecht, wenn der Einstieg ins Berufsleben erfolgt ist. Es muss kein neuer Vertrag abgeschlossen werden, und die Prämien bleiben niedrig.


Weitere Details zu EGO Top finden Sie hier.

Nachversicherungsgarantie

Schüler:innen die ein Studium oder eine Berufsausbildung aufnehmen oder erfolgreich beenden, können von dem Nachversicherungsgarantie-Ereignis bei erstmaliger Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit profitieren.

Bis zum Alter von 30 Jahren kann die BU-Rente bis auf 3.000 EUR monatlich erhöht werden, wenn eine Anfangsrente von 500 EUR monatlich vereinbart wurde. Die 100 %-Grenze der Nachversicherungsgarantie entfällt hier.

Diese Regelung gilt jetzt auch in der freien Phase.

Weitere Informationen

Weitere Information zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler:innen finden Sie im Handout Risikoprüfung.

Wissenswertes

kein staatlicher BU-Schutz für Jugendliche

Eine staatliche Berufsunfähigkeitspension gibt es in der Schulzeit und in den ersten Berufsjahren nicht. In dieser Zeit gibt es keinen staatlichen Ersatz für den Verlust der Schulfähigkeit oder der späteren Arbeitskraft.

psychische Erkrankungen bei Jugendlichen

Laut einer von Unicef und dem Gallup Institut durchgeführten Studie* leiden in Österreich 18 % der 10-19 jährigen unter psychischen Problemen. Bei mehr als der Hälfte dieser Erkrankungen handelt es sich um Angstzustände oder Depressionen. Bei Mädchen liegt der Wert sogar bei 70 %.

*Quelle: www. unicef.at

FAQ

Ja, da für Schüler:innen noch kein staatlicher BU-Schutz besteht, ist es sinnvoll bereits in jungem Alter vorzusorgen.
Außerdem profitieren Schüler:innen auch im Erwachsenenalter von den niedrigen Prämien, während gleichzeitig alle Erhöhungsmöglichkeiten unverändert aufrecht bleiben. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist dabei nicht erforderlich.

Sollte sich die versicherte Person später für einen risikoreichen Beruf oder ein gefährliches Hobby entscheiden, oder sich der Gesundheitszustand verschlechtern, hat dies keine Auswirkungen auf den bestehenden Versicherungsschutz.

Ab dem 10. Geburtstag kann ein Vertragsabschluss vorgenommen werden, voraussgesetzt, der/die Versicherte ist zur Zeit des Abschlusses an einer allgemeinbildenden Schule angemeldet.

Ein Höchstalter gibt es nicht. Eine Einstufung ist so lange möglich, wie der/die Schüler:in in einer Schule angemeldet ist. Die Schulzeit endet mit Bestehen der Abschlussprüfung, spätestens aber am Tag der Aushändigung des Abschlusszeugnisses.

Es können Schüler:innen der folgenden Schulformen versichert werden:

  • Volksschule
  • Polytechnische Schule / Neue Mittelschule
  • AHS Unterstufe / BMS
  • AHS Oberstufe / BHS

Ausnahme Schüler:innen eines Sportgymnasiums / Sporthauptschule: Diese Schüler:innen können während der Schulzeit nicht versichert werden und werden bis zur Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums zurückgestellt.

Es ist unerheblich, ob es sich um eine öffentliche oder eine private Schule handelt. Ausschlaggebend ist, ob der/die Schüler:in an einer allgemeinbildenden Schule ist.

Grundsätzlich müssen Schüler:innen eine vollständige Gesundheitserklärung abgeben. Ein zusätzlicher Fragebogen für Schüler:innen ist nicht notwendig.

Um den Besonderheiten bei Schüler:innen gerecht zu werden, wurden in der Gesundheitserklärung zwei Ergänzungen aufgenommen.

Nähere Infos finden Sie im Handout Risikoprüfung

Nein.

Für Schüler:innen gilt als Berufswechsel:

  • Wechsel der Schulart (z.B. von Neue Mittelschule auf AHS Oberstufe)
  • Beginn einer Ausbildung
  • Beginn eines Studiums