Für alle, die auch in der Pension ihre Selbstständigkeit bewahren möchten
Als Selbstständige:r haben Sie nicht nur Freiheiten, sondern auch Verantwortungen. Dies kommt besonders in Hinblick auf Ihre Pension zu tragen. Nur wenn Sie heute vorsorgen, können Sie in Zukunft Ihren Lebensstandard erhalten. Die steueroptimierte Altersvorsorge unterstützt Sie, Steuervorteile für Ihre private Pensionsversicherung zu nutzen.
Gewinnfreibetrag nutzen
Als Selbstständige:r erhalten Sie bei der Ermittlung der Einkommenssteuer Vorteile, unter anderem den so genannten Gewinnfreibetrag. Er reduziert die Bemessungsgrundlage und somit die zu entrichtende Steuerlast.
Der Gewinnfreibetrag setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:
1. Grundfreibetrag: Einkommen bis 33.000 EUR werden zu 15 % berücksichtigt. So ist eine Minderung von bis zu 4.950 EUR möglich
2. Investitionsbedingter Freibetrag: Anteilige Einkommensbeträge über 33.000 EUR werden gestaffelt bis zu maximal 13 % berücksichtigt. Voraussetzung ist die Investition des Betrags für mindestens vier Jahre in begünstigte Wirtschaftsgüter (zB. § 14 Fonds).
§ 14 Fonds, was ist das?
Ihren investitionsbedingten Freibetrag können Sie beispielsweise in bestimmte Fonds investieren (sogenannte § 14 Fonds). Diese sind vom Gesetzgeber speziell für die Altersvorsorge von selbstständigen Unternehmer:innen freigegeben.
Wichtig: Sie müssen § 14 Fonds vier Jahre lang halten, um die Steuerersparnis nutzen zu können.
Die Steueroptimierte Altersvorsorge können Sie mit folgenden Produkten der ZEITWERTsicherung kombinieren