Für alle, die sich eine vollumfängliche ARBEITSWERTsicherung wünschen.
EGO Top ist eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung, die finanziellen Schutz beim Verlust Ihrer Arbeitskraft bietet und Lücken aus der gesetzlichen Versorgung ausgleichen kann.
Verzicht auf abstrakte und konkrete Verweisung in der Erst- und Nachprüfung bei Eintritt der Berufsunfähigkeit.
EGO Top leistet, solange Sie Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf nicht nachgehen können.
Wenn Sie Ihren Beruf wechseln, müssen Sie uns das nicht melden. Im Fall einer Berufsunfähigkeit ist lediglich der zuletzt ausgeübte Beruf ausschlaggebend.
Im Leistungsfall zahlen wir ab dem ersten Tag der Feststellung der Berufsunfähigkeit. Natürlich auch rückwirkend.
Im Leistungsfall besteht keine Meldepflicht bei einer Verringerung des Berufsunfähigkeitsgrades.
EGO Top bietet erweiterten Schutz für Kund:innen mit Berufen, in denen die Möglichkeit besteht, dass die versicherte Person ihren Beruf aufgrund einer von ihr ausgehenden Infektionsgefahr nicht mehr ausüben kann.
Es gibt viele gute Gründe, die Berufsunfähigkeitsrente zu erhöhen. Wir bieten flexible Lösungen, nicht nur bei besonderen Ereignissen. Und das ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Sie können die Dauer Ihres Versicherungsschutzes bedingungsgemäß verlängern. Auf eine erneute Gesundheitsprüfung wird verzichtet.
Eintrittsalter und Laufzeit
Die versicherte Person muss bei Vertragsbeginn mindestens 10 Jahre und maximal 55 Jahre alt sein. Die Laufzeit des Vertrags endet spätestens im Alter von 66 Jahren. Zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss der Versicherungsnehmer mindestens 18 Jahre alt sein.
Teilzeitklausel
Sofern nach Vertragsabschluss die Arbeitszeit auf maximal 30 Arbeitsstunden wöchentlich reduziert wird, wird bedingungsgemäß die vor der Reduktion konkret ausgeübte berufliche Tätigkeit zur Beurteilung der Berufsunfähigkeit herangezogen.*
*Es gelten gesonderte Regelungen bei reduzierter Arbeitszeit. Diese finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Karenzzeit
Eine Karenzzeit kann von 0 bis 24 Monaten vereinbart werden. Im Fall der Berufsunfähigkeit wird die Leistung erst nach der Karenzzeit fällig. Je länger die Karenzzeit ist, umso niedriger ist die Versicherungsprämie.
Garantierte Leistungsdynamik
Bei Vertragsabschluss besteht die Möglichkeit, eine garantierte Rentensteigerung im Falle der Berufsunfähigkeit in Höhe von 1 %, 2 % oder 3 % zu vereinbaren.
Überschussbeteiligung
Bereits ab dem ersten Tag wird der Vorteil der Überschussbeteiligung genutzt, je nach Wahl der Gewinnform zur Prämienreduzierung (Anrechnung) oder für die Leistungserhöhung (Bonus).
Inflationsschutz
Bei Vertragsabschluss kann zum Schutz vor Kaufkraftverlust möglicher Leistungen im Fall der Berufsunfähigkeit eine Prämiendynamik zwischen 1 % und 5 % bei Vertragsabschluss vereinbart werden.
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